Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

Liefer- und Garantiebedingungen Reginox – Edelstahlprodukte:

Reginox gibt lebenslange Garantie und beginnt am Tag der Lieferung an den Abnehmer. Innerhalb der ersten 6 Monate der Garantiefrist werden Kosten für Reisezeit und Anfahrt des Kundendienstes, insoweit diese sich auf die Lösung von Beanstandungen gemäß diesen Garantiebedingungen beziehen, und die Kosten für eine Zusendung von Ersatzteilen nicht in Rechnung gestellt. 

1. Nachweisbare Herstellungs- oder Materialfehler fallen vollständig unter diese Garantie, wenn diese innerhalb der geltenden Frist geltend gemacht werden. Behebung des Problems erfolgt nach unserem Ermessen durch Reparatur oder erneute Lieferung.

2. Schäden infolge von Überhitzung elektrischer Apparate oder von Gasgeräten, Wasserleckagen, Dämpfen, Kratzern und Ähnlichem so wie normaler Verschleiß fallen nicht unter diese Garantie.

3. Flecken, Beschlag usw., die eine Folge der Anwendung aggressiver Mittel wie Lötwasser, Farbe, Abbeizmittel, Pinselreiniger, Metallschleifstaub, Zement, Abflussreiniger, Silberputzmittel, Entwicklungs- und Fixiermittel usw. sind, fallen nicht unter diese Garantie.

4. Auf Anrichten, an denen im Nachhinein Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden, wie die Anbringung einer Kochplattenaussparung, Wasserhahnöffnung usw. gibt es keine Garantie.

5. Eine Inanspruchnahme der Garantie verlängert nicht das Recht auf Verlängerung der Garantiefrist. Auch nicht für die neu gelieferten Teile und/oder ausgeführte Reparaturen.

6. Alle ausgetauschten Teile oder alte Arbeitsplatten, für die eine Neulieferung stattgefunden hat, sind Eigentum von Reginox und werden daher in Rechnung gestellt und erst nach Rückgabe wieder gutgeschrieben.

7. Eine Inanspruchnahme der Garantie und danach das Recht auf Reparatur oder Neulieferung werden erst dann bearbeitet, wenn die Beanstandung durch den Abnehmer in erster Instanz selbst untersucht und gemeldet wird. Aus dieser Garantie entstehen niemals andere Ansprüche oder Rechte irgendwelcher Art.

8. Alle Produkte müssen vor der Montage und/oder Aufstellung im Hinblick auf die richtige Ausführung, wie zum Beispiel die Maße, Aussparungen und Beschädigungen, kontrolliert werden.

9. Rechnungen von Abnehmern im Rahmen von Beanstandungen werden nur dann akzeptiert, wenn diese vorab ausdrücklich besprochen wurden und eine Übereinkunft erzielt wurde (Inhalt der Übereinkunft schriftlich festhalten).

10. Bei der Lieferung von Reginox-Produkten muss sofort (innerhalb von 48 Stunden) von dem Empfänger kontrolliert werden, ob die Verpackung beschädigt ist (Dellen, Risse usw.). Sollte dies der Fall sein, muss dies auf dem Frachtbrief angegeben werden.

11. Unsere Bestätigungen dienen gleichzeitig als Arbeitsauftrag an unsere Produktionsabteilung. Darum ist eine Kontrolle derselben unbedingt erforderlich. Falls nicht schnell genug auf Unstimmigkeiten reagiert wird, kann eine eventuelle Forderung hinsichtlich einer fehlerhaften Ausführung nicht mehr akzeptiert werden.

Neben diesen Bedingungen gelten immer die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für Metallwarenbetriebe vom 01.01.2008, die von der Koninklijke Metaalunie herausgegeben wurden und zur Einsicht in der Gerichtskanzlei in Rotterdam hinterlegt sind.